Regelwerk und Qualitätsrichtlinien des KI-Beraterverbunds
1. Präambel:
Der KI-Beraterverbund ist ein Zusammenschluss unabhängiger Expertinnen und Experten, die Unternehmen beim Einsatz, der Einführung und der Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) begleiten.
Ziel des Verbunds ist es, höchste Beratungsqualität, Transparenz und Verantwortung im Umgang mit KI sicherzustellen.

Der Verbund wird geleitet und organisatorisch geführt von der Digital Beat GmbH, Hansaring 97, 50670 Köln.

Dieses Regelwerk definiert die gemeinsamen Standards, Rechte und Pflichten aller Mitglieder. Es schafft Orientierung, sichert Qualität und stärkt das Vertrauen von Unternehmen, Institutionen und der Öffentlichkeit in die Arbeit des Verbunds.
2. Mitgliedschaft
2.1 Voraussetzungen
Mitglied im KI-Beraterverbund kann jede natürliche oder juristische Person werden, die:
  • nachweisbare Beratungserfahrung im Bereich Künstliche Intelligenz, Digitalisierung oder Organisationsentwicklung besitzt,
  • über fachliche Kompetenz in der praktischen Anwendung und Umsetzung von KI-Projekten verfügt,
  • die Werte und Prinzipien des Verbunds anerkennt,
  • bereit ist, aktiv zum Wissensaustausch und zur Weiterentwicklung des Netzwerks beizutragen.
2.2 Aufnahmeprozess
  1. Bewerbung: Schriftliche Einreichung eines Kurzprofils, Referenzen und einer Motivationserklärung.
  1. Prüfung: Das Bewerberprofil wird in einem der regelmäßigen digitalen Verbundtreffen vorgestellt. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass ein eigenes Beratungsprojekt präsentiert und von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder als fachlich überzeugend und praxisrelevant bewertet wird.
  1. Entscheidung: Nach positiver Bewertung erfolgt die Aufnahmebestätigung durch das Leitungsgremium des Verbunds.
2.3 Mitgliedsbeitrag
Für die Mitgliedschaft wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe durch das Leitungsgremium festgelegt wird. Der Beitrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme und anschließend jeweils zu Beginn des Kalenderjahres fällig.
2.4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
  • freiwilligen Austritt (mit vierwöchiger Frist zum Monatsende),
  • Ausschluss bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen dieses Regelwerk,
  • Tod oder Auflösung der juristischen Person. Ein Ausschluss erfolgt nach schriftlicher Anhörung durch das Leitungsgremium.
3. Qualitätsrichtlinien
3.1 Beratungsanspruch
Mitglieder verpflichten sich zu einem hohen fachlichen Standard in ihrer Beratung. Sie:
- beraten objektiv, nachvollziehbar und lösungsorientiert,
- nutzen KI-Tools verantwortungsvoll, transparent und datenschutzkonform,
- kennzeichnen automatisierte oder KI-generierte Ergebnisse stets eindeutig.
3.2 Weiterbildung
Jedes Mitglied verpflichtet sich, seine fachliche Kompetenz regelmäßig zu aktualisieren und neue Entwicklungen im Bereich KI aktiv zu verfolgen.
3.3 Kundenorientierung
Die Beratung erfolgt stets im Interesse des Kunden. Mitglieder:
- geben realistische Einschätzungen ab,
- vermeiden übertriebene Versprechen,
- behandeln alle Kundeninformationen vertraulich.
4. Verhalten im Verbund
4.1 Kollegialität
Die Mitglieder begegnen sich mit Respekt und fördern den gegenseitigen Austausch. Kritik wird sachlich und konstruktiv geäußert.
4.2 Ämter im Verbund
Zur Organisation und Weiterentwicklung des Verbunds können Mitglieder für bestimmte Ämter berufen oder gewählt werden (z. B. Fachgruppenleitung, Aufnahmekommission, Qualitätssicherung). Die Amtsdauer und Aufgabenbereiche werden vom Leitungsgremium definiert.
4.3 Marken- und Logo-Nutzung
Das Verbund-Logo und das Mitgliedssiegel dürfen ausschließlich von aktiven Mitgliedern verwendet werden. Die Verwendung muss stets im Einklang mit den Design- und Kommunikationsrichtlinien des Verbunds stehen.
4.4 Außenwirkung
Mitglieder, die öffentlich im Namen des Verbunds auftreten, tun dies verantwortungsvoll und im Einklang mit dessen Werten. Öffentliche Äußerungen sollen die Reputation und Glaubwürdigkeit des Verbunds stärken.
5. Verfahren bei Verstößen
5.1 Hinweis- und Beschwerdeverfahren
Jedes Mitglied oder jeder Dritte kann Hinweise auf mögliche Verstöße gegen dieses Regelwerk an die Geschäftsstelle des Verbunds melden.
5.2 Prüfung
Das Leitungsgremium oder ein beauftragter Prüfungsausschuss prüft den Sachverhalt, hört das betroffene Mitglied an und entscheidet mit einfacher Mehrheit über weitere Schritte.
5.3 Maßnahmen
Je nach Schwere des Verstoßes können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- schriftliche Ermahnung,
- temporäre Aussetzung von Mitgliedsrechten,
- Ausschluss aus dem Verbund.
6. Rechte der Mitglieder
Mitglieder des KI-Beraterverbunds haben das Recht auf:
- Nutzung des Mitgliedssiegels und Logos im Rahmen der Kommunikationsrichtlinien,
- Teilnahme an Veranstaltungen, Fachgruppen und Projekten,
- Nennung im offiziellen Mitgliederverzeichnis auf der Verbund-Website,
- Mitgestaltung von Positionspapieren, Leitfäden und Initiativen.
7. Pflichten der Mitglieder
Mitglieder verpflichten sich:
- aktiv an der Weiterentwicklung des Verbunds teilzunehmen,
- mindestens einmal jährlich an einem digitalen Treffen teilzunehmen,
- dieses Regelwerk und die zugehörigen Leitlinien einzuhalten,
- den Mitgliedsbeitrag fristgerecht zu entrichten,
- Änderungen relevanter Kontaktdaten oder Tätigkeitsfelder mitzuteilen.
8. Änderung des Regelwerks und Inkrafttreten
Änderungen dieses Regelwerks können durch Beschluss des Leitungsgremiums mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder vorgenommen werden. Die jeweils aktuelle Version wird auf der Website veröffentlicht und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
9. Inkrafttreten
Dieses Regelwerk wurde am 24.04.2025 vom Leitungsgremium des KI-Beraterverbunds beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
KI Beraterverbund

KI Beraterverbund
Hansaring 97
50670 Köln
E-Mail: info@ki-beraterverbund.de